Streupflicht und Räumpflicht sind kommunale Mitwirkungspflichten der Bürger und werden auf der Grundlage des Straßenreinigungsgesetzes durchgeführt. Das bedeutet, dass Haus- und Grundstücksbesitzer oder deren Mieter dafür verantwortlich sind, dass bei Schnee und Eis niemand vor oder auf dem Grundstück zu Schaden kommt.
Aus diesem Grund bieten wir Ihnen für die kalte Jahreszeit eine besondere Leistung an, den Winterdienst. Hierbei kümmern wir uns nicht nur um die Eis- und Schneebeseitigung, sondern auch um den Schneeabtransport, um den Streudienst und der Räumung von Gehwegen und Plätzen.
H.S. Reinigungsdienste | Maarweg. 251A | 50825 Köln
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